Datenschutzschulungen

inhouse schulung im datenschutz

Warum Datenschutzschulungen durchführen?

Damit die datenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen eingehalten werden können, müssen Ihre Mitarbeiter für das Thema Datenschutz sensibilisiert werden.

Datenschutzschulungen sollen bei Ihren Beschäftigten in erster Linie das Bewusstsein für datenschutzrelevante Problemstellungen schaffen bzw. festigen.

Gibt es eine Pflicht, Datenschutzschulungen durchzuführen?

Laut Gesetz ist jeder Verantwortliche dazu verpflichtet, seine Mitarbeiter im Datenschutz zu schulen. Dies ergibt sich zum einen aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO, wonach der Verantwortliche die Grundsätze der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einhalten und nachweisen können muss. Zum anderen sieht Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO vor, dass der Datenschutzbeauftragte für die „Überwachung (…) der Sensibilisierung und Schulung der an den Verarbeitungsvorgängen beteiligten Mitarbeiter“ verantwortlich ist.

Der Verantwortliche (in der Regel die Geschäftsführung) hat also ein Interesse daran, das Risiko für Datenschutzverstöße durch Mitarbeiter zu minimieren. Denn bei Verstößen drohen zum einen hohe Bußgelder und zum anderen verlangt spätestens dann die Datenschutzbehörde einen Nachweis, dass die Mitarbeiter für den Datenschutz sensibilisiert worden sind.

Welche Inhalte sollten geschult werden?

Ihre Mitarbeiter sollen ein Grundverständnis vom Datenschutz vermittelt bekommen. Grundlegend dafür sind die Klärung der wichtigsten Begrifflichkeiten, wie z.B. „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“ und „Betroffene Personen“.
Außerdem sollten sie erkennen können, unter welchen Voraussetzungen das Datenschutzrecht überhaupt anwendbar ist.

Als Orientierung für die spätere Umsetzung sollten sie die wichtigsten Grundsätze und Ziele des Datenschutzrechts und die Pflichten, die sich daraus ergeben, kennenlernen.

Ihre Mitarbeiter müssen keine Datenschutzexperten werden. Vielmehr sollen sie ein Gefühl dafür entwickeln, welche Arbeitsprozesse auch eine datenschutzrechtliche Relevanz haben.

Wie werden Datenschutzschulungen durchgeführt?

Wir, die Lohn24 Datenschutz GmbH, bieten derzeit zwei Schulungsmodelle an:

Inhouse-Schulungen:

Einer unserer qualifizierten Mitarbeiter schult Ihre Belegschaft bei Ihnen vor Ort. Sie können so eine Menge an Mitarbeitern auf einmal schulen. Erfahrungsgemäß sollte die Teilnehmerzahl nicht mehr als 30 Personen betragen. Unsere Datenschutzgrundschulung dauert etwa ein bis zwei Stunden, fordert die Mitarbeit der Teilnehmer und lässt genug Raum für individuelle Fragen.

Online-Schulungen:

Über unser Online-Schulungsportal bieten wir die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter orts- und zeitunabhängig im Datenschutz zu unterrichten. Die Schulungen sind interaktiv gestaltet. Jeder einzelne Mitarbeiter bekommt einen eigenen Zugang und absolviert selbstständig die Schulung. Sie als Verantwortlicher erhalten eine Übersicht und einen Nachweis, wer die Schulung bereits durchgeführt hat.

Wir helfen Ihnen gern bei der Entscheidung, welches der Modelle am besten zu Ihrem Unternehmen passt, damit Sie Ihrer Schulungspflicht bestmöglich nachkommen können.

Weitere Informationen zu unseren Online-Schulungen im Datenschutz.

Was kostet die Durchführung von Schulungen im Datenschutz?

Bitte kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot für unsere Inhouse- und/oder Online-Schulungen.