Mit unserem Online-Check finden Sie ganz schnell heraus, ob Sie in Ihrem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen.
Werden in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet?
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen.
Beispiele für personenbezogene Daten sind: Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Onlinedaten (IP-Adresse, Standort), Physische Merkmale (Geschlecht, Haut-/Harrfarbe).
Verarbeiten bedeutet im Grunde jeden Vorgang, den man in Verbindung mit Daten durchführen kann.
Beispiele für personenbezogene Daten sind: Name, Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Onlinedaten (IP-Adresse, Standort), Physische Merkmale (Geschlecht, Haut-/Harrfarbe).
Verarbeiten bedeutet im Grunde jeden Vorgang, den man in Verbindung mit Daten durchführen kann.
Arbeiten in Ihrem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind?
In die Zählung der Mitarbeiter sind auch Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Praktikanten usw. einzurechnen.
Um eine automatisierte Verarbeitung handelt es sich bereits, wenn ein EDV-System, sprich Computer im Einsatz sind.
Um eine automatisierte Verarbeitung handelt es sich bereits, wenn ein EDV-System, sprich Computer im Einsatz sind.
Verarbeiten Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten oder führen Sie eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen durch?
Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) handelt es sich um Daten, aus denen sich die rassische oder ethische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person ergeben.
Außerdem fallen darunter auch Gesundheitsdaten.
Außerdem fallen darunter auch Gesundheitsdaten.
Sind Sie sicher, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden?
Die Begriffe personenbezogene Daten und Verarbeitung sind sehr weit gefasst. Eine genauere Definition finden Sie in Artikel 22 Abs. 1 und 2 DSGVO.
Gehört diese Verarbeitung zur Kerntätigkeit Ihres Unternehmens?
Arbeiten in Ihrem Unternehmen mindestens 10 Mitarbeiter, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind?
In die Zählung der Mitarbeiter sind auch Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter, Praktikanten usw. einzurechnen.
Um eine automatisierte Verarbeitung handelt es sich bereits, wenn ein EDV-System, sprich Computer, im Einsatz ist.
Es steht ein Gesetzesänderung bevor, die die Zahl der Mitarbeiter auf 20 erhöht.
Um eine automatisierte Verarbeitung handelt es sich bereits, wenn ein EDV-System, sprich Computer, im Einsatz ist.
Es steht ein Gesetzesänderung bevor, die die Zahl der Mitarbeiter auf 20 erhöht.
Verarbeiten Sie besondere Kategorien personenbezogener Daten oder führen Sie eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von Personen durch?
Bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten (sensible Daten) handelt es sich um Daten, aus denen sich die rassische oder ethische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit einer Person ergeben.
Außerdem fallen darunter auch Gesundheitsdaten.
Außerdem fallen darunter auch Gesundheitsdaten.
Gehört diese Verarbeitung zur Kerntätigkeitt Ihres Unternehmens?
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Ergebnis:
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Bitte wiederholen Sie die Umfrage.Ja, Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Sie sind wahrscheinlich dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder ein externer Datenschutzbeauftragter sein.
Wichtig:
um die Position des Datenschutzbeauftragten bekleiden zu können, muss diese Person über das nötige Fachwissen verfügen. Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernannt, genießt er danach in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz.
Nicht jeder darf zum Datenschutzbeauftragten benannt werden. Der Datenschutzbeauftragte darf sich nicht in der Situation wiederfinden, sich selbst kontrollieren zu müssen. Damit scheidet z.B. die Geschäftsführung und IT-Leitung aus, denn hier gäbe es eine Interessenskollision.
Gerne stellen wir einen externen Datenschutzbeauftragten für Sie.
Wichtig:
um die Position des Datenschutzbeauftragten bekleiden zu können, muss diese Person über das nötige Fachwissen verfügen. Wird ein Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernannt, genießt er danach in der Regel einen besonderen Kündigungsschutz.
Nicht jeder darf zum Datenschutzbeauftragten benannt werden. Der Datenschutzbeauftragte darf sich nicht in der Situation wiederfinden, sich selbst kontrollieren zu müssen. Damit scheidet z.B. die Geschäftsführung und IT-Leitung aus, denn hier gäbe es eine Interessenskollision.
Gerne stellen wir einen externen Datenschutzbeauftragten für Sie.
Nein, Sie müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen.
Sie müssen wahrscheinlich keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Dies entbindet Sie allerdings nicht von der Pflicht, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Datenschutzgesetze gelten für jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies nicht ausschließlich im privaten/familären Umfeld geschieht.
Bitte führen Sie den Check erneut durch!
Bitte beachten Sie, dass unser Online-Check keine fundierte Rechtsberatung ersetzt, sondern nur die Orientierung erleichtern soll. Die Vorraussetzungen, wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss, finden Sie in Art. 37 DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit § 38 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).